Insolvenzverfahren
Einfach ausgedrückt bedeutet Insolvenz, dass eine Person ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Die Insolvenzordnung eröffnet unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung. Ein Insolvenzverfahren kann in Betracht kommen, wenn eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern nicht erreicht werden konnte.
Übersicht schaffen
Ein strukturierter Überblick über Einkommen, Ausgaben, Vermögen und Verbindlichkeiten bildet die Grundlage für weitere Entscheidungen. Auf Basis der vom Nutzer eingegebenen Daten erstellt unser System automatisiert eine wirtschaftliche Übersicht und einen Vorschlag für einen Schuldenbereinigungsplan. Soweit eine rechtliche Prüfung oder Vertretung erforderlich ist, erfolgt diese ausschließlich durch einen vom Kunden beauftragten Rechtsanwalt.
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